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Aktuelle Corona-Regeln - Stand: 23.02.2022

Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Das bedeutet für den Trainingsbetrieb der TSA:

 

  1. Es gilt ein Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem Coronavirus; typische Symptome sind insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  2. Es gilt "3 G", d.h. der Zugang zu den Sportstätten ist nur vollständig geimpften, genesenen oder tagesaktuell negativ getesteten Personen gestattet. Eine Person gilt als genesen, wenn ihr positiver PCR-Test mind. 28 Tage, höchstens aber 90 Tage zurückliegt. Ein Test darf max. 24 Stunden alt sein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
  3. Der Nachweis über den Impf- Genesenen- oder Teststatus kann nur noch über einen QR-Code erfolgen (Digital in der CovPass-App / Corona-Warn-App oder als Ausdruck). Das gelbe Impfbuch ist nicht mehr ausreichend. Ebenso muss die Prüfung des QR-Codes digital über die CovPassCheck-App erfolgen.
  4. Maskenpflicht (FFP 2) besteht im gesamten Innenbereich. Ausgenommen ist nur die Zeit der tatsächlichen Sportausübung.
  5. Dokumentationspflichten bestehen seit 09.02.2022 nicht mehr (siehe auch das Coronakonzept der TG Biberach: https://tg-biberach.de/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-23-Rueckkehr-zum-Sportbetrieb-nach-Corona-Warnstufe.pdf)
  6. Ausnahmen von der 3G-Regel für Kinder und Jugendliche:

- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre (Ausnahme: während der Ferien°°)
- Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen°°

°° In diesen Fällen ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest vorzulegen

Sabine Kort / Abteilungsleiterin