Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Das bedeutet für den Trainingsbetrieb der TSA:
- Es gilt ein Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem Coronavirus; typische Symptome sind insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Es gilt "3 G", d.h. der Zugang zu den Sportstätten ist nur vollständig geimpften, genesenen oder tagesaktuell negativ getesteten Personen gestattet. Eine Person gilt als genesen, wenn ihr positiver PCR-Test mind. 28 Tage, höchstens aber 90 Tage zurückliegt. Ein Test darf max. 24 Stunden alt sein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
- Der Nachweis über den Impf- Genesenen- oder Teststatus kann nur noch über einen QR-Code erfolgen (Digital in der CovPass-App / Corona-Warn-App oder als Ausdruck). Das gelbe Impfbuch ist nicht mehr ausreichend. Ebenso muss die Prüfung des QR-Codes digital über die CovPassCheck-App erfolgen.
- Maskenpflicht (FFP 2) besteht im gesamten Innenbereich. Ausgenommen ist nur die Zeit der tatsächlichen Sportausübung.
- Dokumentationspflichten bestehen seit 09.02.2022 nicht mehr (siehe auch das Coronakonzept der TG Biberach: https://tg-biberach.de/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-23-Rueckkehr-zum-Sportbetrieb-nach-Corona-Warnstufe.pdf)
- Ausnahmen von der 3G-Regel für Kinder und Jugendliche:
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre (Ausnahme: während der Ferien°°)
- Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen°°
°° In diesen Fällen ist ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest vorzulegen
Sabine Kort / Abteilungsleiterin